Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
BGH, Urteil vom 04.04.1967 - Aktenzeichen VI ZR 179/65
DRsp Nr. 1994/5998
Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Dem Versicherungsnehmer steht das Quotenvorrecht in Höhe seiner Selbstbeteiligung auch dann zu, wenn die nach § 13AKB vom Listenpreis des zerstörten Fahrzeugs ausgehende Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers den konkreten, nach dem Zeitwert errechneten Schaden ausgeglichen hat.