Räumlicher Geltungsbereich

Autor: Weingran

Der Versicherungsschutz erstreckt sich z.B. auf Unfälle, die sich außerhalb Deutschlands in der EU sowie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und im dem europäischen Teil der Türkei ereignen.