OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.08.2022
25 U 61/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Marburg, vom 25.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 94/21

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit Motor EA 896Höhe des Schadens bei hoher Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.08.2022 - Aktenzeichen 25 U 61/22

DRsp Nr. 2023/6823

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Audi mit Motor EA 896 Höhe des Schadens bei hoher Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs

1. Den Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung des Käufers eines Pkw durch den Motorenhersteller ist nicht genügt, wenn der Käufer lediglich behauptet, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für andere Fahrzeugmodelle desselben Herstellers eine Rückrufaktion angeordnet hat, ohne darzulegen, dass und warum die in Rede stehenden Motortypen technisch vergleichbar sein sollen und warum trotz fehlenden Rückrufs vom Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sein soll. 2. Unabhängig davon kann von einem Schaden des Käufers nicht ausgegangen werden, wenn die Nutzungsentschädigung, die er sich anrechnen lassen muss, den von ihm entrichteten Kaufpreis übersteigt, weil die angenommene Gesamtfahrleistung eines Pkw von etwa 250.000 km überschritten ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 25. Februar 2022 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das vorliegende Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.