Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 08.05.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einem Monat nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem am 22.08.2016 erfolgten Erwerb eines Fahrzeuges geltend, dass von dem sogenannten VW-"Abgasskandal" betroffen ist. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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