OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.09.2020
26 U 69/19
Normen:
RVG § 14; BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249; BGB § 288; BGB § 291;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 15.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 05 O 424/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwUmfang der Erstattung von Rechtsanwaltskosten

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.2020 - Aktenzeichen 26 U 69/19

DRsp Nr. 2021/3481

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Umfang der Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Mit dem in § 14 Abs. 2 Satz 1 RVG verwendeten Begriff des Rechtsstreits ist lediglich der Gebührenprozess zwischem dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber gemeint, nicht aber der Rechtsstreit zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts und einem Dritten, der zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist.

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und Beklagten wird das am 15. November 2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 12.774,76 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus einem Betrag in Höhe von € 13.359,97 für den Zeitraum vom 29. Januar 2019 bis zum 26. August 2020 sowie in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von € 12.774,76 ab dem 27. August 2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Golf V, VI 2.0 TDI Variant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) … nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft zu zahlen.