Auf die Berufungen der Klägerin und Beklagten wird das am 15. November 2019 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 12.774,76 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus einem Betrag in Höhe von € 13.359,97 für den Zeitraum vom 29. Januar 2019 bis zum 26. August 2020 sowie in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von € 12.774,76 ab dem 27. August 2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Golf V, VI 2.0 TDI Variant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) … nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft zu zahlen.
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