OLG Brandenburg - Urteil vom 30.09.2020
4 U 220/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 15.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 12/18

Rechte des Käufres eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2020 - Aktenzeichen 4 U 220/19

DRsp Nr. 2020/18425

Rechte des Käufres eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

1. Die Entscheidungen der Volkswagen-AG bzw. der für sie verantwortlich Handelnden, die Motoren der Baureihe EA 189 mit einer in der Motorsteuerungs-Software implementierten "Umschaltlogik" auszustatten, diese Motoren in Fahrzeuge einzubauen, für diese Fahrzeuge eine Typgenehmigung zu erschleichen und schließlich diese Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, stellt sich als sittenwidrig i.S. von § 826 BGB dar.