Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das unter Ziff. 1 genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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