Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von Regulierungsverhandlungen zwischem dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer
BGH, Urteil vom 06.05.1975 - Aktenzeichen VI ZR 120/74
DRsp Nr. 1994/5514
Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von Regulierungsverhandlungen zwischem dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer
Bei Regulierungsverhandlungen zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers gelten die Grundsätze über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht schon deshalb, weil der Geschädigte bei diesen Verhandlungen durch einen Anwalt vertreten ist.