OLG Köln - Urteil vom 07.04.2017
20 U 128/16
Normen:
VVG § 178g Abs. 2 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 15.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 145/14

Rechtmäßigkeit der Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung

OLG Köln, Urteil vom 07.04.2017 - Aktenzeichen 20 U 128/16

DRsp Nr. 2018/7677

Rechtmäßigkeit der Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung

Unabhängig von einer vertraglichen Anpassungsklausel steht einem privaten Krankenversicherer gem. § 178g Abs. 2 VVG a.F. ein gesetzliches Anpassungsrecht zu. Gerichtlich ist eine Prämienanpassung darauf hin zu überprüfen, ob sie nach aktuellen Grundsätzen als mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang stehend anzusehen ist (hier: bejaht).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juni 2016 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 145/14 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 178g Abs. 2 a.F.;

Gründe

I.

1. 2.