EuGH - Urteil vom 25.01.2007
Rs C-48/05
Normen:
EG Art. 234 ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. a ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 2 ; Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. b ;
Fundstellen:
DAR 2007, 583
EuZW 2007, 178
GRUR 2007, 318
GRUR-RR 2008, 464
GRURInt 2007, 404
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
wrp 2007, 299

Rechtsangleichung: Vorabentscheidungsersuchen - Marke - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, der Benutzung eines mit der Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten zu widersprechen - Für Kraftfahrzeuge und für Spielzeug eingetragene Marke - Wiedergabe der Marke durch einen Dritten auf Modellfahrzeugen dieser Marke

EuGH, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen Rs C-48/05

DRsp Nr. 2008/3417

Rechtsangleichung: Vorabentscheidungsersuchen - Marke - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer Marke, der Benutzung eines mit der Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten zu widersprechen - Für Kraftfahrzeuge und für Spielzeug eingetragene Marke - Wiedergabe der Marke durch einen Dritten auf Modellfahrzeugen dieser Marke

»1. Ist eine Marke sowohl für Kraftfahrzeuge - für die sie bekannt ist - als auch für Spielzeug eingetragen, stellt die Anbringung eines mit dieser Marke identischen Zeichens auf verkleinerten Modellen von Fahrzeugen der genannten Marke durch einen Dritten ohne die Erlaubnis des Inhabers der Marke, um diese Fahrzeuge originalgetreu nachzubilden, und die Vermarktung der genannten Modelle - eine Benutzung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken dar, die der Inhaber der Marke verbieten darf, wenn diese Benutzung die Funktionen der Marke als für Spielzeug eingetragene Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte;