OLG Köln, vom 04.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 5/06
LG Aachen, vom 20.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 69/05
Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
BGH, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 218/06
DRsp Nr. 2007/6581
Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
»Eine Unterbrechung der Verjährung, die vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 eingetreten ist, setzt sich mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht gemäß Art. 229 § 6 Abs. 2EGBGB als Hemmung der Verjährung fort, wenn sie aufgrund eines nach Ablauf des 31. Dezember 2001 eingetretenen Umstands nach dem gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 3 EGBGB anzuwendenden Bürgerlichen Gesetzbuch in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung als nicht erfolgt gilt.«