OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.03.2022
7 U 244/20
Normen:
§ 178 Abs 1 VVG; § 186 VVG; § 256 ZPO; Ziff. 2.1.1.1. AUB 2010;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 18.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 143/20

Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen 7 U 244/20

DRsp Nr. 2023/1671

Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

Versäumt der Versicherungsnehmer die als vertragliche Anspruchsvoraussetzung ausgestaltete Frist zur ärztlichen Feststellung der unfallbedingten Invalidität, kann dies weder entschuldigt noch nachgeholt werden. Der Versicherer ist auch nicht zu einem Hinweis auf diese Frist verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall erst nach Fristablauf anzeigt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 18.09.2020 (9 O 143/20) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 178 Abs 1 VVG; § 186 VVG; § 256 ZPO; Ziff. 2.1.1.1. AUB 2010;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der beklagten Unfallversicherung die Feststellung, dass diese ihm zur Zahlung einer Unfallrente verpflichtet sei.