BGH - Urteil vom 30.05.1969
VI ZR 34/68
Normen:
BGB §§ 208, 852 ; RVO § 1542 ;
Fundstellen:
VersR 1969, 921

Rechtsfolgen des Anspruchsübergangs auf einen Sozialversicherungsträger für die Verjährung von Ansprüchen

BGH, Urteil vom 30.05.1969 - Aktenzeichen VI ZR 34/68

DRsp Nr. 1994/5872

Rechtsfolgen des Anspruchsübergangs auf einen Sozialversicherungsträger für die Verjährung von Ansprüchen

1. Die Ansprüche zweier Geschädigter, die durch dasselbe Schadenereignis Verletzungen erlitten haben, bilden auch dann im Sinne des Verjährungsrechts keine einheitliche Forderung, wenn sie zufällig auf denselben Sozialversicherungsträger übergegangen sind. Die nur in einem der beiden Schadensfälle abgegebene Erklärung des Haftpflichtversicherers des Schädigers kann daher nicht ohne weiteres zugleich auf den anderen Fall bezogen werden.