OLG Hamm - Urteil vom 01.12.1992
28 U 101/92
Normen:
BGB § 433 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 98
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 411/91

Rechtsnatur des Doppelkaufs mit Verrechnungsabrede beim Erwerb eines fabrikneuen Kfz

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.1992 - Aktenzeichen 28 U 101/92

DRsp Nr. 2006/6424

Rechtsnatur des Doppelkaufs mit Verrechnungsabrede beim Erwerb eines fabrikneuen Kfz

»1. Bestellt der Autokäufer seinen Neuwagen direkt beim Hersteller und trifft er gleichzeitig über seinen Gebrauchtwagen eine Vereinbarung mit dem Autohändler, liegt ein sogenannter Doppelkauf mit Verrechnungsabrede vor. Dies ist eine Abweichung vom Fall des einheitlichen Kaufvertrages mit Ersetzungsbefugnis des Käufers, wonach der Käufer das Recht hat, einen Teil des Kaufpreises durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen, ohne einen selbständigen Anspruch auf bare Auszahlung des für die Inzahlunggabe vereinbarten Betrages zu haben.