BGH - Urteil vom 03.07.1972
III ZR 84/69
Normen:
FinVertr Art. 8 Abs. 10;
Fundstellen:
VersR 1973, 53

Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur Klageerweiterung

BGH, Urteil vom 03.07.1972 - Aktenzeichen III ZR 84/69

DRsp Nr. 1994/5689

Rechtsstellung des Klägers im gerichtlichen Verfahren; Berechtigung zur Klageerweiterung

Nach Wahrung der Ausschlußfrist des Art. 8 Abs. 10 FinVertr. durch eine rechtzeitige erhobene Klage sind die Parteien in ihren prozessualen Befugnissen nicht beschränkt. Der Kläger ist daher auch nicht gehindert, seine Anträge im Laufe des Rechtsstreits zu erweitern oder zu ändern.

Normenkette:

FinVertr Art. 8 Abs. 10;
Fundstellen
VersR 1973, 53