BGH - Urteil vom 17.11.2020
XI ZR 294/19
Normen:
BGB § 675v Abs. 2; BGB § 675j Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 272
BGHZ 227, 343
DB 2021, 612
MDR 2021, 309
NJW 2021, 1458
NZG 2021, 939
WM 2021, 174
ZIP 2021, 186
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 25.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 299/16
OLG Köln, vom 16.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 258/17

Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund einer gefälschten Faxanweisung durch den Zahlungsdienstleister

BGH, Urteil vom 17.11.2020 - Aktenzeichen XI ZR 294/19

DRsp Nr. 2021/1486

Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund einer gefälschten Faxanweisung durch den Zahlungsdienstleister

Zur Haftung des Zahlers im Falle der Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund einer gefälschten Faxanweisung durch den Zahlungsdienstleister.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 675v Abs. 2; BGB § 675j Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte Belastungsbuchungen für ein Girokonto der Klägerin durch Gegenbuchung teilweise rückgängig zu machen habe.

Die Klägerin ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert und unternehmerisch tätig. Sie unterhielt bei der Beklagten ein Girokonto als Gehaltskonto. Es galten die "Bedingungen für den Überweisungsverkehr" (künftig: SB Üb) der Beklagten, die unter anderem folgende Klauseln enthielten:

"1.3. Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung

(1) Der Kunde erteilt der Bank einen Überweisungsauftrag mittels eines von der Bank zugelassenen Formulars oder in der mit der Bank anderweitig vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per Online-Banking) mit den erforderlichen Angaben gemäß Nummer 2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.

[…]