OLG Braunschweig - Beschluss vom 10.09.2020
1 Ss (OWi) 116/20
Normen:
OWiG § 79 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Göttingen, vom 02.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 384 Js 23775/19

Regelmäßige Unbeachtlichkeit des Eintritts der Tilgungsreife während RechtsbeschwerdeverfahrenBerücksichtigung der Tilgungsreife durch Beschwerdegericht bei durchgreifenden Rechtsfehlern

OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.09.2020 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 116/20

DRsp Nr. 2022/10789

Regelmäßige Unbeachtlichkeit des Eintritts der Tilgungsreife während Rechtsbeschwerdeverfahren Berücksichtigung der Tilgungsreife durch Beschwerdegericht bei durchgreifenden Rechtsfehlern

Tritt Tilgungsreife während des Rechtsbeschwerdeverfahrens ein, bleibt das regelmäßig unberücksichtigt. Anders ist nur zu verfahren, wenn das Rechtsbeschwerdegericht wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers von § 79 Abs. 6 OWiG Gebrauch macht.

In dem Rechtsstreit

...

Wegen ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr

wird die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 2. März 2020 - auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nach Anhörung des Verteidigers - auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) als unbegründet i. S. d. § 349 Abs. 2 StPO i. V. m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG verworfen.

Normenkette:

OWiG § 79 Abs. 3;