In dem Rechtsstreit
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Wegen ordnungswidrigen Verhaltens im Straßenverkehr
wird die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 2. März 2020 - auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nach Anhörung des Verteidigers - auf seine Kosten (§
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