OLG Stuttgart - Urteil vom 12.10.2000
7 U 128/00
Normen:
BGB § 823 ; StVO § 23 ;
Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2001, 5
Vorinstanzen:
LG Ulm, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 152/2000

Reifenkontrolle durch Autofahrer - erneute Kontrolle bei Zwischenhalt

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2000 - Aktenzeichen 7 U 128/00

DRsp Nr. 2001/222

Reifenkontrolle durch Autofahrer - erneute Kontrolle bei Zwischenhalt

»Hat sich der Fahrzeugführer bereits vor dem Antritt einer 30 km langen Fahrt über den ordnungsgemäßen Zustand der Reifen vergewissert, ist er nicht verpflichtet, einen Halt nach einer relativ kurzen und unauffällig verlaufenden Fahrzeit zu einer erneuten Kontrolle zu nutzen.«

Normenkette:

BGB § 823 ; StVO § 23 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche einschließlich Schmerzensgeld für Verletzungen geltend, die er als Mitfahrer im Pkw des Beklagten Ziff. 1 bei einem Verkehrsunfall erlitten hat. Das Unfallfahrzeug ist bei der Beklagten Ziff. 2 versichert.

Am Abend des 18.10.1997 war der Beklagte Ziff. 1 mit dem Pkw Renault R 19, amtliches Kennzeichen, zunächst von seiner Wohnung in E zum Bahnhof in E gefahren, um sich dort mit den Zeugen L und B zu treffen. Im Pkw des Beklagten Ziff. 1 befand sich auf dem Rücksitz der Kläger. Nach kurzem Aufenthalt wurde sodann der Entschluß gefaßt, mit den beiden Fahrzeugen nach R zu fahren.