Autor: Göppl |
Nach einem Unfall in Island kann der Geschädigte sein Fahrzeug nicht ohne weiteres in Eigenregie reparieren lassen. Vielmehr benennt die isländische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Schadensaufnahmestelle. Dort muss das unfallbeschädigte Fahrzeug vorgestellt werden. Erst im Anschluss daran nennt die isländische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Werkstatt, in der das Fahrzeug entsprechend den Vorgaben des Schadensgutachtens repariert wird. Die Kosten werden von dort unmittelbar mit der isländischen Haftpflichtversicherung abgerechnet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|