Autor: Göppl |
Ersetzt wird der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag.
Der gegnerischen Versicherung sollte die Möglichkeit eröffnet werden das beschädigte Fahrzeug zu besichtigen. Grundsätzlich sind die Reparaturkosten durch ein Gutachten zu belegen. Ausländische Geschädigte sollten, bevor sie ein Gutachten im Heimatland in Auftrag geben, dies mit der Versicherung abstimmen.
Bei kleineren Schäden reicht eine Reparaturrechnung.
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