Reparaturkosten

Autor: Hering

Die Schadensabwicklung ist im Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz geregelt. Reparaturkosten werden nach den in Estland geltenden Preisen für Ersatzteile und Arbeitslohn ersetzt, wenn die Reparatur in Estland durchgeführt worden ist. Die Reparatur sollte mit dem Versicherer abgestimmt werden. Im Regelfall lässt die estnische Versicherung das Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten. Anschließend muss die Reparaturwerkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen. Ist der Sachverständige mit dem Kostenvoranschlag einverstanden, so erhält die Werkstatt eine Übernahmegarantie. Der Sachverständige kann verlangen, dass eine günstigere Werkstatt ausgesucht und möglichst gebrauchte Ersatzteile verwendet werden.