Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21. Januar 2019 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte in den Fällen II. 4, II. 6, II. 7, II. 10, II. 12, II. 13 und II. 16 der Urteilsgründe verurteilt worden ist;
b)in den Fällen II. 11, II. 17 und II. 20 im Strafausspruch;
c)im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
2.
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