Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg - 3. Zivilkammer - vom 25. November 2020 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4.253,14 € festgesetzt.
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