Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 3. Zivilkammer - vom 08.10.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 73.148 € festgesetzt.
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