1. Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 23.02.2010 (Az.:
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Verfahren in erster Instanz wird für die Zeit bis zum 06.08.2010 auf 15.657 €, für die Zeit danach ebenso wie für die Berufungsinstanz auf 7.282,50 € festgesetzt.
I. Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Fahrzeug.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|