Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Dezember 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 38 des Landgerichts Berlin -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Die Berufung des Klägers richtet sich gegen das am 21. Dezember 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 38 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
[1] Der Kläger trägt zur Begründung der Berufung vor:
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