I. Auf die Berufung des Klägers wird das Schluss-Urteil des Landgerichts Ravensburg -
a b g e ä n d e r t :
1. Die Beklagte wird - über das Teil-Anerkenntnis-Urteil des Landgerichts Ravensburg -
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
III. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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