FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.10.2005
8 K 137/05
Normen:
KraftStG (1994) § 3a Abs. 2 S. 1 ; AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 71

Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbehinderte; Kraftfahrzeugsteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2005 - Aktenzeichen 8 K 137/05

DRsp Nr. 2005/19465

Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Schwerbehinderte; Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Körperbehinderte ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung rückwirkend ab dem im Grundlagenbescheid Schwerbehindertenausweis als Tag der Feststellung der Behinderung angegebenen Datum zu berücksichtigen. Die Verwaltungspraxis, nach der bei einer Antragstellung nach mehr als drei Monaten seit Ausstellung des Schwerbehindertenausweises eine Rückwirkung über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus nicht anerkannt wird, ist rechtswidrig.

Normenkette:

KraftStG (1994) § 3a Abs. 2 S. 1 ; AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob wegen der Schwerbehinderung des Klägers rückwirkend ab 1. Oktober 2002 eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 vom Hundert zu gewähren ist.