Die Berufungen der Parteien gegen das Teilend- und Grundurteil des Landgerichts Stuttgart vom 04.12.2009, Az.
Die Kosten im Berufungsverfahren sind wie folgt zu tragen:
Die Gerichtskosten tragen der Bekl. Ziff. 1 und die Streithelferin der Klägerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Bekl. Ziff. 2 trägt die Streithelferin der Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte Ziff. 1; der Bekl. Ziff. 1 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
3.Das Urteil sowie das Urteil des Landgerichts Stuttgart sind - wegen der Kosten - vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Streitwert: bis 155.000 €
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