Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bamberg vom 5. Oktober 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Ölspur.
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