Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 01.06.2017 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 100.172,11 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2016 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren, über einen Betrag von EUR 100.172,11 hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Mängel des Rohbaus Bäckerei-Pavillon mit Gastronomie (Café), ..... Str. ..., Stadt 1, und ihrer Beseitigung entstanden ist und entsteht, wobei die Mängel darin bestanden, dass die lichte Raumhöhe bei weniger als 3,00 m und bei allenfalls 2,50 m gelegen hätte und die Raumhöhe auch den Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht entsprochen hätte.
3.Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte H., .........., Stadt 2, in Höhe von EUR 986,95 für deren vorgerichtliche Tätigkeit in der vorliegenden Sache freizustellen.
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