OLG Hamm - Urteil vom 23.09.2020
11 U 23/20
Normen:
BGB § 291;
Fundstellen:
NJW-RR 2021, 214
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 14.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 373/18

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallErmittlung eines RestwertsVollständige Auswertung des regionalen Marktes

OLG Hamm, Urteil vom 23.09.2020 - Aktenzeichen 11 U 23/20

DRsp Nr. 2021/257

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Ermittlung eines Restwerts Vollständige Auswertung des regionalen Marktes

Ein Geschädigter verstößt bei der Ermittlung des Restwertes für sein beschädigtes Fahrzeug nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn der beauftragte Sachverständige bei der Wertermittlung den regionalen Markt vollständig einbezogen und ausgewertet hat und sich dabei auch bei einem - möglicherweise - über den regionalen Markt hinaus gezogenen Radius kein besseres Angebot als das ergeben hat, welches der Geschädigte in der Folgezeit zur Grundlage der Verwertung seines Fahrzeugs gemacht hat (Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2018, Az. 9 U 137/16).

Tenor