LG München II - Urteil vom 13.07.1993
1 O 4578/92
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/190

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Berücksichtigung eines geringen Mitverschuldens des Geschädigten

LG München II, Urteil vom 13.07.1993 - Aktenzeichen 1 O 4578/92

DRsp Nr. 2007/17186

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Berücksichtigung eines geringen Mitverschuldens des Geschädigten

4500 DM [2250 EUR] Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall für Kraftfahrer unter Berücksichtigung eines geringen Mitverschuldens (bei höherer zugrundeliegender Fahrlässigkeit) wegen Bänderriß im linken Bein sowie knöchernder Absplitterung im Fußgelenk links mit einer MdE von 100 % für 68 Tage.Zweimaliger stationärer Aufenthalt mit Operation, Unterschenkelgips. Der zweite stationäre Aufenthalt war zu 50 % unfallbedingt, zu weiteren 50 % lag eine unfallbedingt verschlimmerte Vorerkrankung vor.

Normenkette:

BGB § 847 ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/190