OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.05.1985
3 U 171/83
Normen:
BGB § 254. § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/746
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 241/80

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.1985 - Aktenzeichen 3 U 171/83

DRsp Nr. 1996/1429

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

15000 DM [7500 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für einen Mann unter Berücksichtigung hälftigen Mitverschuldens wegen eines Verkehrsunfalls mit einer traumatische Hirnschädigung in Form einer contusionellen Hirnschädigung mit cerebralem Substanzverlust.

Normenkette:

BGB § 254. § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 241/80
Fundstellen
DfS Nr. 1993/746