OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.01.1981
3 U 10/80
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/754
r+s 1981, 106
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 973/77

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 20 %

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.1981 - Aktenzeichen 3 U 10/80

DRsp Nr. 1996/1436

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 20 %

1. Ein außergerichtlicher Vergleichsvorschlag eines Regulierungsbüros wird in aller Regel ohne Verpflichtungswillen und unter der Voraussetzung unterbreitet, daß es auch zu einer Einigung über die Höhe der Ersatzleistung kommt. Deshalb liegt in einem solchen Vorschlag kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern lediglich die Mitteilung einer Erfüllungsbereitschaft des Schuldners an den Gläubiger.2. 10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/5 wegen eines Verkehrsunfalls für schwerste Verletzungen mit Todesfolge nach 7 Monaten Bewußtlosigkeit bei gegebener Schmerzempfindlichkeit.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ;