OLG Stuttgart - Urteil vom 22.07.1982
7 U 78/82
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/130
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 55/81

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 25 %

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.07.1982 - Aktenzeichen 7 U 78/82

DRsp Nr. 1996/1512

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 25 %

30000 DM [15000 EUR] Schmerzensgeld und Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens (materieller und immaterieller Vorbehalt) für einen Mann unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/4 für Mann aus Verkehrsunfall wegen vollständiger Erblindung des linken Auges mit einer MdE von 30 % auf Dauer.Zweimalige stationäre Behandlung.Erhebliche, entstellende Gesichtsverletzungen. Grob fahrlässiger Verkehrsverstoß durch den Schädiger.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 55/81
Fundstellen
DfS Nr. 1994/130