LG Darmstadt - Urteil vom 14.03.1979
1 O 36/78
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1031

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %

LG Darmstadt, Urteil vom 14.03.1979 - Aktenzeichen 1 O 36/78

DRsp Nr. 1996/1811

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %

500 DM [250 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens wegen eines Verkehrsunfalls mit Prellungen am linken Knie sowie einer Platzwunde auf dem Nasenrücken mit einer MdE von 100 % für 60 Tage.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1031