LG Karlsruhe - Urteil vom 08.08.1978
5 O 128/78
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1216
VersR 1979, 946

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.1978 - Aktenzeichen 5 O 128/78

DRsp Nr. 1996/2075

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

250 DM [125 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkwhrsunfall unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens wegen Thorax-Prellungen, Prellung der Lende und des linken Fußes, die eine achttägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1216
VersR 1979, 946