LG Kleve - Urteil vom 17.09.1985
2 O 406/83
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/211

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %

LG Kleve, Urteil vom 17.09.1985 - Aktenzeichen 2 O 406/83

DRsp Nr. 1996/2101

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %

48000 DM [24000 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens (materieller und immaterieller Vorbehalt) unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/5 für 16-jähriges Mädchen aus Verkehrsunfall wegen völliger Erblindung auf dem linken Auge und Reduzierung der Sehschärfe des rechten Auges um 4/20, voll kompensierbar durch Brille. Zukünftige regelmäßige augenärztliche Kontrolluntersuchung wegen Gefahr der sympthischen Ophtalmie.