LG Saarbrücken - Urteil vom 24.01.1985
9 O 512/83
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1492

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 20 %

LG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.1985 - Aktenzeichen 9 O 512/83

DRsp Nr. 1996/2453

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 20 %

120000 DM [60000 EUR] Schmerzensgeld sowie materieller und immaterieller Vorbehalt für einen Mann unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/5 wegen eines Verkehrsunfalls für schwere Verletzungen (Polytrauma); praktisch gelähmt, Rollstuhlzwang; diverse Operationen mit langsamer Wundheilung.Regulierungsverzögerung durch den hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherer.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1492