BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/499
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 11.11.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 253/80
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG Koblenz, Urteil vom 10.10.1983 - Aktenzeichen 12 U 1451/81
DRsp Nr. 1996/1118
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
40000 DM [20000 EUR] Schmerzensgeld für ein 15-jähriges Mädchen wegen eines Verkehrsunfalls für eine beiderseitige Unterschenkelfraktur links mit Durchspießung und ausgedehnten Weichteilverletzungen über der Schienbeinkante. Beide Unterschenkel verheilten in Fehlstellung; am rechten Unterschenkel starke Hämatomschwellung mit einer MdE von 20 % auf Dauer.201 Tage stationäre Behandlung (2 KH-Aufenthalte) mit mehreren Operationen. Anschließend langfristige ambulante Behandlung.
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