BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/798
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.1984 - Aktenzeichen 7 U 293/83
DRsp Nr. 1996/1505
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
15000 DM [7500 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für eine 21-jährige Frau nach einem Verkehrsunfall mit einer offenen Unterkieferfraktur links und Verlust zumindest des Zahnes Nr. 37 sowie Gesichtsverletzungen mit einer MdE von 100 % für 67 Tage.8 Tage stationäre Behandlung mit Ober- und Unterkieferschienung durch intermaxilläre Fixation und Drahtnaht für ca. 8- 9 Wochen, anschließend fünf Wochen Tragen eines Rucksackverbandes, der zu einer offenen Wunde unter dem Arm führte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.