LG Amberg - Urteil vom 22.10.1990
2 O 268/87
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/135

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Amberg, Urteil vom 22.10.1990 - Aktenzeichen 2 O 268/87

DRsp Nr. 1996/1601

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

5000 DM [2500 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma, Stauchung der Brustwirbelsäule und Schmerzen mittleren Grades. Verspannungen der Rückenmuskulatur, Schmerzen im Wirbelsäulenbereich, im Nacken und im Kopf über längere Zeit. 207 Tage AU.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/135