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Rechtsprechung
1990
Sonstige
Sonstige
LG
LG Darmstadt
LG Darmstadt - Urteil vom 15.11.1990
9 O 6/89
Normen:
BGB
§
823
Abs.
1
§
847
Abs.
1
;
BGB
§
253
Abs.
2
(redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2384
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Darmstadt,
Urteil
vom 15.11.1990
- Aktenzeichen 9 O 6/89
DRsp Nr. 1996/1791
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
9000 DM [4500 EUR] Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall für Motorrollerfahrer wegen drittgradigen offenen Zweietagenbruchs des rechten Schienbeines.
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