LG Essen - Vergleich vom 26.04.1979
8 O 23/76
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1083

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Essen, Vergleich vom 26.04.1979 - Aktenzeichen 8 O 23/76

DRsp Nr. 1996/1891

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

200000 DM [100000 EUR] Schmerzensgeld für einen 31-jährigen Mann wegen eines Verkehrsunfalls für eine Querschnittslähmung ab Nabelhöhe, einen Milz- und Leberriß, den Verlust des 1. und 2. Lendenwirbels sowie großer Teil des 12. Brustwirbels.455 Tage stationäre Behandlung, darunter 4 Wochen auf der Intensivstation. Im Behandlungsverlauf kam es zu einer Lamineketomie mit ausgedehnter Knochenentzündung im Bereich der Wirbelsäule die mehrfache operative Eingriffe erforderlich machten. Eitrige Einschmelzung im Bereich des rechten vorderen Beckenkamms mit erneuten stationären Behandlungen und Operationen, Knochenentzündungen im Bereich der oberen Lendenwirbelsäule. Fistel im Wirbelsäulenbereich, intensive Wundpflege auch nach der Krankenhausentlassung.