BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1153
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Hanau, Urteil vom 04.05.1983 - Aktenzeichen 4 O 1064/82
DRsp Nr. 1996/1993
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
150000 DM [75000 EUR] Schmerzensgeld für eine 16-jährige Frau wegen eines Verkehrsunfalls für folgende Verletzungen: Trümmerfraktur des Ober- und Unterkiefers, Fraktur der hinteren Schädelgruppe, Schlüsselbeinfraktur, Bruch der 8. Rippe rechts, Subluxation des Halswirbelkörpers C5/C6 und Pneumothorax.Dauerfolgen: Die Gesichtsschädelfrakturen führten zum Verlust des rechten Auges, zum Geruchsverlust, zu Kaubeschwerden, zur Lähmung des Facialisnervs und zu ganz erheblich entstellenden Gesichtsnarben; schwere Gehirnerschütterung mit Hirnleistungsschwäche und Wesensänderung.Die Geschädigte hat infolge der Verletzungen gleichsam ihr Gesicht verloren. Besondere Würdigung der Genugtuungsfunktion, da grob verkehrswidriges Verhalten des Schädigers.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.