LG Kassel - Urteil vom 23.04.1992
8 O 2941/91
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1219
ZfS 1992, 265
zfs 1992, 265

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG Kassel, Urteil vom 23.04.1992 - Aktenzeichen 8 O 2941/91

DRsp Nr. 1996/2078

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

12000 DM [6000 EUR] Schmerzensgeld sowie immaterieller Vorbehalt für eine 24-jährioge Frau aus Verkehrsunfall wegen Fraktur des 3. bis 5. Mittelfußknochens mit erheblichen Weichteilverletzungen, Kapselsprengung am Zeh, multiple Körperprellungen.2 KH-Aufenthalte; langwierige BehandlungImmer wieder treten an den Stellen der Frakturen Schmerzen auf.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1219
ZfS 1992, 265
zfs 1992, 265