LG Koblenz - Urteil vom 28.12.1983
5 O 402/82
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1252

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Koblenz, Urteil vom 28.12.1983 - Aktenzeichen 5 O 402/82

DRsp Nr. 1996/2121

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau wegen eines Verkehrsunfalls für einen Stückbruch des Oberarms mit Rippenreihenbrüchen rechts und links, Ferner für einen Brustbeinbruch, einen Mantelpneumothorax rechts sowie für erhebliche Gesichtsverletzungen mit Glassplitterbeteiligung. Verdacht auf Lungenkontusion; erhebliche Luftnot sowie Schmerzen im Brustkorb und Oberarm.56 Tage stationäre Behandlung (mehrere KH-Aufenthalte).

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1252