LG Konstanz - Urteil vom 23.01.1981
3 O 64/80
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1268

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Konstanz, Urteil vom 23.01.1981 - Aktenzeichen 3 O 64/80

DRsp Nr. 1996/2140

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

4000 DM [2000 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person wegen Verkehrsunfalls für ein HWS-Trauma mittleren Grades mit röntgennologischer Veränderung im Brustwirbelsäulen- und Halswirbelsäulenbereich bei vorgeschädigter Wirbelsäule mit einer MdE von 30 % für 180 Tage und von 20 % für 180 Tage.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1268