LG München I - Urteil vom 31.05.1990
19 O 18844/89
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2056

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG München I, Urteil vom 31.05.1990 - Aktenzeichen 19 O 18844/89

DRsp Nr. 1996/2266

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

2800 DM [1400 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Schleudertrauma mit einer MdE von 100 % für 57 Tage.Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/2056